Abrechnung
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie den aktuellen „Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ vom 01.07.2024 berechnet.
In der Regel berechne ich den üblichen 2,3-fachen Satz.
Ich bin sowohl als Fachärztin für Allgemeinmedizin als auch als ärztliche Psychotherapeutin approbiert.
Die Kosten für eine indizierte Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Bei den Privaten Krankenkassen ist dies aber von den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen abhängig. Der Umfang der Kostenübernahme und die Voraussetzungen hierfür sollten deshalb vor Beginn der Therapie vom Patienten dort erfragt werden.
Die Kosten für die einzelnen Leistungen sind über die folgenden Links ersichtlich:
- Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
- Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (PDF-Dokument)
- Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen) (PDF-Dokument)
Im Rahmen einer ersten (in der Regel 50minütigen) „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ wird zunächst geklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Dazu wird eine orientierende Diagnostik durchgeführt und dementsprechend dann das weitere Vorgehen besprochen und geplant.
Eine Psychotherapie beginnt dann in der Regel mit den sogenannten „probatorischen Sitzungen“. Dabei handelt es sich um meist 50 minütige Sitzungen, in denen festgestellt werden soll, ob PatientIn und Therapeutin zueinander passen und welches Psychotherapieverfahren indiziert ist. Bis zu 5 probatorische Sitzungen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Erst danach wird die eigentliche Psychotherapie bei der Krankenkasse/Beihilfe beantragt und muss ggf. von diesen bewilligt werden. Genaueres bespreche ich gerne mit Ihnen.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler in meine Praxis kommen. Therapiedauer und Therapiegestaltung können dann ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen festgelegt werden.
Die Honorierung orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Ärzte sowie an den seit dem 01.07.2024 geltenden „Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (s.o.). Genaueres bespreche ich gerne mit Ihnen.
Gesetzliche Krankenkassen
Aktuell besitze ich keine Zulassung für gesetzliche Krankenkassen.